Der Weißherbst unterliegt strengen Vorgaben des Deutschen Weinrechts

Für die Herstellung des Weißherbst wird das gleiche Verfahren wie für die Herstellung eines Weißwein angewendet

Weißherbst

Für die nur leichte Rosafärbung des Weines sorgt die Abpressung der Trauben Das Deutsche Weinrecht schreibt vor, dass ein Roséwein nur dann als Weißherbst bezeichnet werden darf, wenn er aus einer einzigen roten Rebsorte gekeltert wurde. Weiter schreibt das Weinrecht vor, dass der Weißherbst nur aus mindestens 95 Prozent hellgekeltertem Most hergestellt werden darf. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein Weißherbst maximal mit 5 Prozent Rotwein der gleichen Rebsorte verschnitten werden darf. Dies sind strenge Auflagen, die der Weißherbst nach Deutschem Recht unterliegt.
Als Grundlage für einen Weißherbst dienen meist die Trauben des Spätburgunders. Es werden aber auch Weißherbst aus den Trauben des Blauem Portugieser oder Schwarzriesling gekeltert.
Für die Herstellung des Weißherbst wird das gleiche Verfahren wie für die Herstellung eines Weißwein angewendet. Für die nur leichte Rosafärbung des Weines sorgt die Abpressung der Trauben vor der Gärung.
Neben Qualitäts- und Prädikatsweine können aus einem Weißherbst auch Schaumwein bzw. Sekt hergestellt werden.

Zu welchem Gericht passt ein Weißherbst?

Ein Weißherbst passt hervorragend zu neutralem Fisch. Hier kommt der Weißherbst optimal zur Geltung.


weissherbst-weintipp.pdf Ein Weißherbst darf nur aus einer einigen roten Rotweinsorte gekeltert werden

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Wein: Weißwein

Weißwein. Fruchtig und vollmundig: Riesling und Rivaner. Würzig: Grauburgunder, Ruländer und Pinot gris. Aromatisch: Pinot Blanc und Sauvignon Blanc. Probieren Sie aber auch mal einen Chardonnay, Gutedel oder einen Silvaner

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